Wertermittlung

Für die Beauftragung eines Sachverständigen zur Bewertung eines bebauten oder unbebauten Grundstückes gibt es die unterschiedlichsten Gründe. Nachfolgend einige Beispiele, die Ihnen den Sinn einer solchen Kooperation zwischen Ihnen als möglichem Auftraggeber und uns als Dienstleister verdeutlichen werden.

Kauf/Verkauf

Sie planen, eine Immobilie zu veräußern bzw. zu erwerben und benötigen detaillierte Informationen über den Markt und den sich hieraus ergebenden Wert der Immobilie.

An-/Vermietung

Ihr Unternehmen möchte neue Flächen anmieten oder Sie wollen Ihre Flächen vermieten. Ein Gutachten teilt Ihnen mit, welcher nachhaltig zu erzielende Mietzins sich für diese Flächen ergibt.

Um-/Wiedernutzung

Die Bewertung einer Fläche, die mit der derzeitigen Nutzung nicht mehr am Markt zu platzieren wäre (z. b. Produktionsfläche), aus einem anderen Blickwinkel, hilft Ihnen bei der Umnutzung.

Nachlassregelung/Erbschaft/Scheidung

Ein Beispiel: Sie wollen, im Vorgriff auf Ihr Testament, Ihren Erben bzw. anderen Personen bereits heute eine Schenkung zukommen lassen. Hierzu benötigen Sie zur gerechten Aufteilung der Werte auch ein unabhängiges Wertgutachten über Ihren Immobilienbesitz.

Neubewertung

Ein Gutachten, das bereits einige Jahre alt ist, liegt Ihnen vor. Aus bestimmten Gründen benötigen Sie jedoch den aktuellen Wertstand des Objekts.